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Gefahrgut versenden: Der vollständige Leitfaden für den DACH-E-Commerce (2026)

Geschrieben von ShippyPro Team | Feb 24, 2026 12:04:21 pm

Ausgabe 2026 · 14 Min. Lesezeit · Vom ShippyPro-Team

Gefahrgut versenden — das klingt nach Spezialchemie, Industrieabfällen oder radioaktiven Materialien. Doch in der Realität des modernen E-Commerce sind es alltägliche Produkte wie Smartphones, Parfüm, Haarspray oder Lithium-Akkus, die unter die strengen Vorschriften der Gefahrgutverordnung fallen. Wer diese Regelwerke ignoriert, riskiert in Deutschland nicht nur Sendungsrückläufer, sondern Bußgelder von bis zu 50.000 € pro Verstoß, strafrechtliche Konsequenzen nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und im schlimmsten Fall den dauerhaften Ausschluss aus dem Versandnetzwerk der Transportdienstleister. Diese umfassende Anleitung erklärt Ihnen, was die ADR 2025-Vorschriften, die 67. IATA-Ausgabe und die aktuellen Bundeszollverwaltung-Anforderungen für Ihren Versandbetrieb bedeuten — und wie Sie mit ShippyPro den gesamten Prozess regelkonform automatisieren.

🗝 Das Wichtigste

  1. Versteckte Gefahrgüter im Sortiment: Parfüm (Klasse 3), Aerosole (Klasse 2), Lithium-Akkus (Klasse 9) und Kosmetika sind regulierte Gefahrgüter — unabhängig davon, ob Sie sie im Supermarkt kaufen können.
  2. 30%-Regel für Lithium-Akkus ab 2026 Pflicht: Für den Luftversand müssen Lithium-Ionen-Akkus, die mit Geräten verpackt sind (UN 3481), auf maximal 30 % Ladestand (SoC) begrenzt sein. Vollständig geladene Powerbanks werden abgelehnt.
  3. LUCID-Registrierung Pflicht für Deutschland: Das Verpackungsgesetz (VerpackG) schreibt die Registrierung im LUCID-Portal des Verpackungsregisters vor — auch für ausländische Händler, die nach Deutschland liefern.
  4. Gefahrgutvertrag vor dem ersten Versand: DHL, DPD, UPS und Hermes verlangen einen separaten Gefahrgutvertrag, bevor Sie die erste regulierte Sendung aufgeben können.
  5. Automatisierung reduziert Fehlerquote: Mit den Routing-Regeln von ShippyPro KI-Versandautomatisierung lassen sich Gefahrgutklassen pro SKU hinterlegen und der passende Transportdienstleister automatisch ausgewählt.

Was gilt als Gefahrgut? Die versteckte Liste im E-Commerce-Sortiment

Gefahrgüter (englisch: Dangerous Goods, kurz DG oder Hazmat) sind Stoffe, Gemische und Gegenstände, von denen während des Transports eine Gefahr für Gesundheit, Sicherheit, Eigentum oder die Umwelt ausgehen kann. Die entscheidende Erkenntnis für Online-Händler: Ein Großteil der meistverkauften E-Commerce-Produkte fällt in diese Kategorie.

Typische Gefahrgüter im DACH-E-Commerce-Sortiment

Produktkategorie Typische Beispiele Gefahrgutklasse UN-Nummer
Elektronik mit Akku Laptops, Smartphones, Kopfhörer, E-Scooter, Powerbanks Klasse 9 UN 3481 / UN 3480
Parfümerie & Kosmetik Eau de Toilette, Nagellack, Haarfarbe, Reinigungsalkohol Klasse 3 UN 1266
Aerosole Haarspray, Deo-Spray, Schlagsahne, Kochspray Klasse 2.1 / 2.2 UN 1950
Reinigungsmittel Konzentrierte Entfetter, Bleichmittel, Rohrreiniger Klasse 8 UN 1760
Farben & Lacke Ölfarbe, Verdünner, Klarlack Klasse 3 UN 1263
Medizinprodukte Diagnostische Proben, Quecksilberthermometer Klasse 6.1 / 6.2 UN 2809 / UN 3373
Trockeneis Kühlversand für Lebensmittel und Pharma Klasse 9 UN 1845
⚠ Achtung — Unkenntnis schützt vor Strafe nicht

Das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) kennen keine Ausnahmen für Unwissenheit. Werden nicht deklarierte Gefahrgüter beim Versand entdeckt, drohen Bußgelder bis zu 50.000 € sowie im Falle eines Unfalls auch strafrechtliche Verfolgung. Die Bundeszollverwaltung und das Bundesamt für Güterverkehr führen regelmäßige Kontrollen durch.

Die wichtigsten regulatorischen Neuerungen 2026 für den DACH-Raum

Wer noch mit einem Leitfaden aus dem Jahr 2024 arbeitet, ist bereits non-compliant. Die nachfolgenden Änderungen sind zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten und betreffen jeden Händler, der Gefahrgüter innerhalb Deutschlands, Österreichs oder der Schweiz versendet oder aus dem DACH-Raum exportiert.

1. Die 30%-Regel für Lithium-Akkus ist jetzt Pflicht

Für den Lufttransport schreibt die 67. Ausgabe der IATA Dangerous Goods Regulations (DGR) vor, dass Lithium-Ionen-Akkus, die zusammen mit Geräten verpackt werden (UN 3481), sowie Fahrzeuge mit Lithium-Akku-Antrieb (UN 3556) mit einem Ladezustand (State of Charge, SoC) von maximal 30 % der Nennkapazität zur Beförderung aufgegeben werden müssen. Was bisher eine Empfehlung war, ist nun eine zwingende Voraussetzung. Vollständig geladene Powerbanks und Geräte werden von Luftfrachtführern abgelehnt.

2. Neue Klassifizierung für Hybridfahrzeuge

Die IATA 67. Ausgabe führt neue offizielle Versandbezeichnungen für Fahrzeuge mit mehreren Antriebsquellen ein. Die pauschale Deklaration als „Fahrzeug" ist nicht mehr zulässig. Es müssen spezifische UN-Nummern verwendet werden, etwa UN 3166 für Fahrzeuge mit hybridem Flüssigkraftstoff- oder Gasantrieb.

3. Verschärfte EU-Importkontrollen und ICS2

Die EU hat die Zollfreigrenze für Pakete unter 150 € abgeschafft und die Kontrollen für nicht-konforme Gefahrgutimporte erheblich verschärft. Im Rahmen des Import Control System 2 (ICS2) ist nahezu eine vollständige digitale Prüfung der Gefahrgut-Begleitpapiere für eingehende Sendungen zu erwarten. Zusätzlich gilt: Das Verpackungsgesetz (VerpackG) mit LUCID-Registrierungspflicht unter verpackungsregister.org gilt auch für ausländische Onlinehändler, die Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen — dies betrifft auch Gefahrgutverpackungen.

4. DSGVO-Anforderungen bei Tracking-Benachrichtigungen

Für Gefahrgut-Sendungen mit automatisierten Versandbenachrichtigungen über ShippyPro Track & Trace gilt: Alle Tracking-Daten, die personenbezogene Empfängerdaten enthalten, unterliegen der DSGVO. Verarbeitungsverzeichnisse und Datenschutzerklärungen müssen entsprechend aktualisiert sein.

Die 9 Gefahrgutklassen und die richtige Einordnung Ihrer Produkte

Die internationale Gefahrgutklassifizierung basiert auf dem UN-System und wird durch ADR, IATA und IMDG einheitlich angewendet. Jede Klasse hat eigene Verpackungs-, Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten.

Übersicht: 9 Gefahrgutklassen im Überblick

Klasse Gefahrenart Typische E-Commerce-Produkte Kennzeichen/Etikett
Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände Feuerwerkskörper, Airbags, Munition Orange mit Bombe
Klasse 2 Gase (entzündbar, nicht entzündbar, giftig) Aerosole, Butan, CO₂, medizinische Gase Flamme / Totenkopf / grüne Raute
Klasse 3 Entzündbare flüssige Stoffe Parfüm, Farbe, Ethylalkohol, Aceton Rote Flamme
Klasse 4 Entzündbare Feststoffe / selbstentzündliche Stoffe / wasserreaktive Stoffe Streichhölzer, Schwefel, Magnesiumpulver Vertikale Flammen / Schwarz-Weiß-Rot
Klasse 5 Entzündend wirkende Stoffe und organische Peroxide Konzentriertes Wasserstoffperoxid, oxidierende Düngemittel Flamme über Kreis
Klasse 6 Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe Pestizide, biologische Proben, medizinische Reagenzien Totenkopf / Biohazard-Symbol
Klasse 7 Radioaktive Stoffe Medizinische Diagnoseeinrichtungen Radioaktivitätszeichen
Klasse 8 Ätzende Stoffe Batteriesäure, Bleichmittel, Natronlauge Korrosion an Händen und Material
Klasse 9 Verschiedenartige gefährliche Stoffe Lithium-Akkus, Trockeneis, Elektrofahrzeuge Schwarz-weiße Vertikalstreifen
💡 Pro Tip — Sicherheitsdatenblatt als Pflichtdokument

Ohne ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt (SDB/SDS, früher MSDS) darf kein als gefährlich klassifizierter Stoff versandt werden. Das SDB liefert UN-Nummer, Verpackungsgruppe (I, II oder III) und die offizielle Versandbezeichnung. Fordern Sie es beim Hersteller an und prüfen Sie es mindestens einmal jährlich auf Aktualität. Die zuständige Behörde ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für steuerliche Fragen; für klassifizierungsrechtliche Fragen wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

Verpackung und Kennzeichnung: Der Schritt-für-Schritt-Prozess

Fehlerhafte Verpackung ist der häufigste Grund für abgelehnte Gefahrgut-Sendungen. Der folgende Ablauf gilt für den Regelfall nach ADR 2025 (Straße) und IATA 67. Ausgabe (Luft) und ist auf den deutschen Markt abgestimmt.

1
Sicherheitsdatenblatt (SDB) beschaffen und Abschnitt 14 prüfen

Fordern Sie das SDB beim Hersteller oder Lieferanten an. Abschnitt 14 enthält alle transportrechtlich relevanten Angaben: UN-Nummer, offizielle Versandbezeichnung, Klasse, Verpackungsgruppe (I/II/III) und Umweltgefahren.

💡 Liegt kein SDB vor, darf das Produkt nicht als Gefahrgut versandt werden — auch nicht im Inland.
 
2
Prüfen: Freigestellte Menge (FG) oder Begrenzte Menge (BM)?

Viele Verbrauchsgüter können als Begrenzte Menge (Limited Quantity, LQ) nach ADR 2025 oder als Freigestellte Menge (Excepted Quantity, EQ) versandt werden, wenn die Füllmenge pro Innenverpackung die Grenzwerte der ADR-Tabellen nicht übersteigt. Dies vereinfacht Verpackung und Dokumentation erheblich.

 
3
UN-zugelassene Verpackung auswählen

Für Sendungen außerhalb der LQ/EQ-Ausnahme sind ausschließlich UN-zertifizierte Verpackungen zulässig. Der UN-Gefahrgutcode (z. B. 4G/Y145/S/...) muss auf der Außenverpackung aufgedruckt sein und belegt die bestandenen Falltests, Stapeltests und Dichtheitsproben gemäß ADR Kapitel 6.1.

💡 Recycelte oder wiederverwendete Kartons ohne gültige UN-Kennzeichnung sind nicht zulässig — auch wenn sie optisch einwandfrei aussehen.
 
4
Kennzeichnung und Etikettierung der Außenverpackung

Bringen Sie die vorgeschriebenen Gefahrzettel (Rauten-Etiketten, Mindestgröße 100 × 100 mm nach ADR/IATA) auf einer senkrechten Außenfläche an. Ergänzen Sie UN-Nummer, offizielle Versandbezeichnung, Name und Adresse von Absender und Empfänger sowie bei Flüssigkeiten die Pfeile zur Lagesicherung.

 
5
Beförderungsdokument (Gefahrgut-Erklärung) erstellen

Für den Straßentransport nach ADR ist ein Beförderungsdokument mit den Pflichtangaben gemäß ADR 5.4.1 erforderlich. Für Luftfracht muss eine Shipper's Declaration for Dangerous Goods nach IATA-Muster erstellt werden — handschriftlich oder mit zertifizierter elektronischer Signatur, stets mit rotem Schraffurrand.

💡 DHL Express und UPS bevorzugen die digitale Einreichung der Gefahrgut-Erklärung über ihre Systeme oder zugelassene Drittanbieter-APIs, um Verzögerungen durch fehlende Unterlagen zu vermeiden.
 
6
Notrufnummer (24/7) angeben

ADR 2025 Abschnitt 5.4.1.1.1 und IATA DGR Abschnitt 8.1.6 verlangen die Angabe einer rund um die Uhr erreichbaren Notrufnummer, über die fachkundige Auskunft zu den transportierten Gefahrgütern erteilt werden kann. Der allgemeine Kundendienst Ihres Unternehmens erfüllt diese Anforderung nicht. In Deutschland bieten spezialisierte Anbieter wie das CHEMTREC-Netzwerk und ähnliche Dienste 24/7-Notfallauskunft an.

 
7
Unterlagen 3 Jahre lang aufbewahren

ADR 2025 schreibt vor, alle Gefahrgut-Transportdokumente mindestens 3 Jahre ab Versanddatum aufzubewahren. Mit ShippyPro werden alle Dokumente automatisch digital archiviert und sind jederzeit über das Dashboard abrufbar.

Gefahrgutversand mit deutschen Transportdienstleistern: DHL, DPD, Hermes, UPS & Co.

Im DACH-Raum haben die führenden Paketdienstleister sehr unterschiedliche Richtlinien für den Gefahrgutversand. Vor dem ersten Gefahrgutversand müssen Sie grundsätzlich einen separaten Gefahrgutvertrag mit dem jeweiligen Transportdienstleister abschließen. Die Verfügbarkeit dieser Verträge sowie die akzeptierten Klassen und Strecken unterscheiden sich erheblich.

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Manuelle Verwaltung ohne Automatisierung

Für jeden Transportdienstleister separat nachschlagen, ob die Gefahrgutklasse auf der Strecke akzeptiert wird. Versanddokumente manuell erstellen, Fehlerrisiko durch manuelle Eingabe, Sendungen werden wegen unvollständiger Unterlagen zurückgewiesen, unnötige Gefahrgutzuschläge mangels Preisvergleich.

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Automatisierung mit ShippyPro

Automatisches Routing schließt nicht zugelassene Transportdienstleister für die jeweilige Gefahrgutklasse aus, Dokumente werden automatisch generiert, Echtzeit-Benachrichtigungen über Track & Trace und vollständige Rückverfolgbarkeit aus einem einzigen Dashboard.

Vergleich der DACH-Transportdienstleister für Gefahrgut

Transportdienstleister National (ADR) Europa (ADR) International Luft (IATA) Typisch akzeptierte Klassen Lithium-Akkus (Kl. 9)
DHL (Deutsche Post DHL) ✅ Ja ✅ Ja ✅ Ja (DHL Express) Kl. 3, 6.1, 8, 9 ✅ UN3481 / UN3480
DPD Germany ✅ Ja ✅ Ja ❌ Nein Kl. 9, Kl. 3 (BM) ⚠️ Nur BM/LQ
Hermes (myHermes) ⚠️ Begrenzt ⚠️ Anfragen ❌ Nein Kl. 9 (EQ/BM) ⚠️ Nur UN3481 BM
GLS Germany ✅ Ja (begrenzt) ✅ Ja ❌ Nein Kl. 9, Kl. 3 (BM) ⚠️ Nur BM
UPS ✅ Ja ✅ Ja ✅ Ja Kl. 3, 8, 9 ✅ UN3481 / UN3480
FedEx ✅ Ja ✅ Ja ✅ Ja Kl. 3, 6.1, 8, 9 ✅ Mit Einschränkungen

DHL Express — Besonderheiten für den DACH-Gefahrgutversand

DHL ist im DACH-Raum der Platzhirsch und gleichzeitig der anspruchsvollste Gefahrgutpartner. Für die Genehmigung als Gefahrgutkunde (Approved Account) verlangt DHL Express in Deutschland häufig Fotos der Innen- und Außenverpackung, die von einem lokalen DHL-Gefahrgutexperten geprüft werden, bevor der erste Versand autorisiert wird. Für den Straßentransport innerhalb Europas bietet DHL besonders wirtschaftliche ADR-Lösungen für Begrenzte Mengen (LQ), die weniger Dokumentationsaufwand erfordern. Verbinden Sie DHL über die ShippyPro-Integrationen mit Ihrem Shop, um Gefahrgut-Sendungen direkt aus dem Dashboard zu erstellen.

UPS — Pflichtvertrag vor dem ersten Gefahrgutversand

UPS schreibt einen „Hazardous Materials Agreement" als Vertragsbestandteil zwingend vor. Ohne diesen Zusatzvertrag darf kein Gefahrgutpaket über UPS-Abgabestellen oder -Abholungen aufgegeben werden. Zudem verlangt UPS die Nutzung von kompatiblen Versandsoftwares wie WorldShip oder zugelassenen Drittanbietern, die Eingaben gegen die UPS-Chemikaliendatenbank validieren. Die ShippyPro-API ist als zugelassener Integrationskanal für UPS-Gefahrgutversand verfügbar.

Häufige Fehler und wie Sie diese vermeiden

Auf Basis der über die ShippyPro-Versandplattform abgewickelten Sendungen haben wir die am häufigsten auftretenden Fehler beim Gefahrgutversand im DACH-E-Commerce identifiziert. Die meisten lassen sich mit den richtigen Prozessen vollständig vermeiden.

Fehlermatrix: Ursachen, Folgen und Lösungen

Fehler Folge Lösung Verletzte Vorschrift
Lithium-Akkus als Standardware deklarieren Sendungsablehnung am Ursprung oder während des Transports, Bußgeld UN3480 (lose) oder UN3481 (im Gerät) immer korrekt angeben; Verpackungsanweisung PI965/966/967 beachten IATA DGR 67. Ausg., ADR 2025 Abschn. 2.2.9
Verpackung ohne UN-Zulassung verwenden Erklärung nichtig, zivilrechtliche Haftung des Absenders Verpackungen mit gültigem UN-Code kaufen und Ablaufdatum des Zertifikats prüfen ADR 2025 Kap. 6.1
Keine 24/7-Notrufnummer angegeben Unvollständige Dokumentation, Ablehnung durch Transportdienstleister Zertifizierten 24/7-Gefahrgut-Notfallauskunftsdienst beauftragen ADR 2025 5.4.1.1.1, IATA DGR 8.1.6
Unverträgliche Gefahrgüter im selben Paket Chemische Reaktion, Unfall, strafrechtliche Haftung ADR/IATA-Trennungstabelle vor dem Verpacken konsultieren ADR 2025 7.5.2, IATA DGR 9.3
Mengengrenzen pro Paket überschritten ohne verstärkte Dokumentation Bußgeld für schwere Verstöße, Fahrzeugfesthaltung „Beförderungskategorie-Summe" ADR vor jeder Sendung berechnen ADR 2025 1.1.3.6
SDB veraltet, nicht an aktuelle REACH-Version angepasst Fehlerhafte Klassifizierung, Haftungsrisiko SDB vom Hersteller mindestens jährlich aktualisiert anfordern REACH-Verordnung (EG) 1907/2006
Fehlende LUCID-Registrierung für Gefahrgutverpackungen Bußgeld bis 200.000 € nach VerpackG, Abmahnrisiko Alle Verpackungen unter verpackungsregister.org registrieren Verpackungsgesetz (VerpackG) §9
⚠ Achtung — LUCID-Registrierungspflicht gilt auch für Gefahrgutverpackungen

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet alle Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen — auch von UN-zertifizierten Gefahrgutverpackungen — zur Registrierung im LUCID-Verpackungsregister unter verpackungsregister.org und zur Beteiligung an einem dualen System. Ausländische Onlinehändler, die nach Deutschland liefern, sind ebenfalls erfasst. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 200.000 € sowie Abmahnungen durch Wettbewerber.

Gefahrgut-Compliance automatisieren mit ShippyPro

Die regulatorische Komplexität des Gefahrgutversands muss kein operativer Engpass sein. Mit der KI-Versandautomatisierung von ShippyPro können Sie intelligente Regeln konfigurieren, die Routing, Dokumentation und Transportdienstleister-Beschränkungen nach Gefahrgutklasse automatisch verwalten.

Gefahrgutklassen pro SKU hinterlegen und automatisch routen

Sobald Sie Ihre Artikel im ShippyPro-Katalog mit der entsprechenden UN-Klasse und Verpackungsgruppe taggen, filtert die Plattform bei der Sendungserstellung automatisch alle Transportdienstleister heraus, die für diese Klasse auf der gewählten Strecke nicht zugelassen sind. Das Ergebnis: kein manuelles Nachschlagen, keine Fehldeklarationen durch Mitarbeiter, kein Sendungsrücklauf wegen falscher Transportdienstleisterwahl. Über die ShippyPro-Integrationen synchronisieren sich Produktmetadaten direkt aus Ihrem Shop oder ERP-System.

Rechnungsanalyse: Unberechtigte Gefahrgutzuschläge zurückfordern

Transportdienstleister erheben Gefahrgutzuschläge (Hazmat Surcharges) von 15 € bis 85 € pro Sendung. Falsch berechnete oder doppelt fakturierte Zuschläge kommen häufiger vor als gedacht. Das Modul ShippyPro Rechnungsanalyse erkennt solche Abrechnungsfehler automatisch und ermöglicht die strukturierte Rückforderung — mit durchschnittlichen Einsparungen von bis zu 23 % bei Kunden mit mittlerem bis hohem Gefahrgutvolumen.

Retouren-Management für regulierte Produkte

Die Rücksendung von Gefahrgütern ist noch komplexer als der Versand, da der Endkunde in der Regel keine Gefahrgutschulung hat. Mit ShippyPro Easy Return können Retourenflüsse so konfiguriert werden, dass Gefahrgutartikel automatisch in einen gesonderten, compliance-konformen Rücknahme-Workflow umgeleitet werden, während standardmäßige Self-Service-Retouren nur für nicht regulierte Produkte verfügbar bleiben. Entwickler, die eigene Integrationslogik implementieren möchten, finden alle Endpunkte in der ShippyPro-API-Dokumentation.

💡 Pro Tip — Gefahrgutzuschläge verhandeln ab 50 Sendungen/Monat

Ab einem monatlichen Volumen von etwa 50 Gefahrgutsendungen können Sie Sondertarife direkt mit dem Transportdienstleister oder über Ihren ShippyPro-Account-Manager verhandeln. Nutzen Sie dazu die Tarifvergleichsfunktion im ShippyPro Optimizer, um die tatsächlichen Gesamtkosten inklusive aller Gefahrgutzuschläge transparent zu machen, bevor Sie Preisverhandlungen führen.

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Brauche ich als Online-Händler in Deutschland eine spezielle Genehmigung für den Gefahrgutversand?

Eine einheitliche „Gefahrgutversender-Lizenz" gibt es in Deutschland nicht. Das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und die GGVSEB verpflichten jedoch alle am Transport beteiligten Personen — einschließlich des Absenders — zu einer nachweisbaren Unterweisung. Bei bestimmten Schwellenmengen oder risikoreichen Klassen (Explosivstoffe, Infektionsstoffe, Radioaktiva) ist zudem die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten gemäß GbV (Gefahrgutbeauftragten-Verordnung) Pflicht. Für die Mehrheit der E-Commerce-Händler, die Produkte im Bereich Begrenzte Mengen (BM/LQ) oder Freigestellte Mengen (FG/EQ) versenden, entfällt diese Pflicht jedoch.

Darf ich Parfüm und Kosmetik mit Alkohol über die Deutsche Post oder Hermes verschicken?

Parfüm und Eau de Toilette enthalten Ethylalkohol und sind als entzündbare Flüssigkeiten (Klasse 3, UN 1266) klassifiziert. Über den regulären Briefpost-Service der Deutschen Post ist der Versand nicht zulässig. Hermes akzeptiert diese Produkte nur in sehr begrenztem Umfang und ausschließlich unter den Bedingungen der Begrenzten Menge (BM), sofern die Füllmenge pro Innenverpackung die ADR-Grenzwerte nicht übersteigt. Für größere Mengen oder den internationalen Versand empfehlen sich DHL Express, UPS oder FedEx mit einem entsprechenden Gefahrgutvertrag.

Was ist der Unterschied zwischen UN 3480 und UN 3481 bei Lithium-Akkus?

UN 3480 bezeichnet lose Lithium-Ionen-Akkus und -Batterien, die nicht in ein Gerät eingebaut sind — beispielsweise eine Palette mit Powerbanks oder Ersatzakkus. Diese Kategorie ist am stärksten reguliert und auf Passagierflugzeugen in der Regel verboten. UN 3481 bezeichnet Lithium-Ionen-Akkus, die in einem Gerät verbaut sind oder zusammen mit einem Gerät verpackt werden — beispielsweise ein Smartphone in seiner Originalverpackung. UN 3481-Sendungen sind einfacher zu versenden, unterliegen seit 2026 jedoch der 30%-SoC-Pflicht für den Lufttransport.

Welche Strafen drohen bei nicht deklarierten Gefahrgütern in Deutschland?

Die Konsequenzen sind erheblich. Nach GGVSEB und GGBefG können Bußgelder bis zu 50.000 € pro Verstoß verhängt werden. Hinzu kommen Verwaltungsgebühren der Transportdienstleister in Höhe von 15.000 € bis 45.000 € pro Frachteinheit bei falsch deklarierten Containern, sowie bei Unfällen strafrechtliche Verantwortlichkeit des Absenders. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) führt regelmäßige Straßenkontrollen durch, bei denen nicht deklariertes Gefahrgut zur sofortigen Fahrzeugfesthaltung führen kann.

Muss ich mich auch als ausländischer Händler im LUCID-Portal registrieren, wenn ich nach Deutschland liefere?

Ja, unbedingt. Das Verpackungsgesetz (VerpackG) gilt für alle Hersteller und Erstinverkehrbringer von Verpackungen in Deutschland — unabhängig vom Sitz des Unternehmens. Ausländische Online-Händler, die Pakete direkt an deutsche Endkunden liefern, gelten als Erstinverkehrbringer und sind zur Registrierung unter verpackungsregister.org sowie zur Lizenzierung bei einem dualen System verpflichtet. Verstöße werden mit bis zu 200.000 € Bußgeld geahndet und können zu Abmahnungen durch Wettbewerber führen.

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